Ersteinschätzung

Einschätzung Ihrer Rechtslage.

Ich biete Ihnen eine Ersteinschätzung an.

Im Rahmen der Erstberatung ist es mir ein Anliegen Ihre Bedürfnisse zu analysieren und mir ein umfassendes Bild von der Sach- und Rechtslage zu machen. Hierzu gehört auch die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen für den Mandanten und die Einordnung dieser Gegebenheiten in den konkreten Kontext

Hierzu können Sie mich gerne telefonisch oder auch per E-Mail erreichen.

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